Ärger mit einem Unternehmen. Wohin damit?
Diese Seite macht zwei Dinge: Sie sagt Ihnen, welche Stelle in Sachsen für Ihr Anliegen zuständig ist — und sie nimmt Ihre Beschwerde entgegen, wertet sie aus und macht Häufungen öffentlich.
Vorgang meldenZuständigkeiten ansehen
Kostenfrei und unverbindlich. Wir brauchen nur eine E-Mail-Adresse — keine Rufnummer, kein Nutzerkonto. Eine Rechtsberatung im Einzelfall ist damit nicht verbunden.
Welche Stelle ist zuständig?
Die häufigste vermeidbare Verzögerung ist der Gang zur falschen Stelle. Die Übersicht sagt zu jeder, wofür sie da ist, was sie ausdrücklich nicht leistet und ob sie Sie etwas kostet.
- Anerkannte SchuldnerberatungKostenlose Beratungsstellen bei Kommunen und Wohlfahrtsverbänden, wenn mehrere Forderungen zusammenkommen.
- Branchen-SchlichtungsstellenAußergerichtliche Streitbeilegung für Energie, Telekommunikation, Banken, Versicherungen und Reisen.
- BundesnetzagenturAufsicht über Telekommunikation, Post und Energienetze; nimmt Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe entgegen.
- Sächsische Datenschutz- und TransparenzbeauftragteAufsichtsbehörde für den Datenschutz bei nicht-öffentlichen Stellen mit Sitz in Sachsen.
- Handwerkskammern Dresden, Leipzig und ChemnitzZuständig für das Handwerk in ihrem Kammerbezirk, mit Vermittlungsstellen bei Streit über Handwerksleistungen.
Aktuelle Warnungen
Maschen, die uns aus Sachsen gemeldet wurden. Zu jeder steht, woran Sie sie erkennen und was jetzt zu tun ist.
- Anrufe im Namen von VerbraucherschützernAngebliche Verbraucherschützer rufen an, versprechen Datenlöschung oder drohen mit Pfändung. Woran Sie den Betrug erkennen.
- Gefälschte Hotline-Nummern in SuchergebnissenWer eine Servicenummer googelt, landet manchmal bei Fremden. Wie Fake-Hotlines arbeiten und wo Sie die echte Nummer finden.
- Verträge an der Haustür mit sofortiger UnterschriftWer an der Haustür sofort unterschreiben soll, hat trotzdem 14 Tage Widerrufsrecht. Was gilt und wie Sie es wahren.
Wenn eine Forderung gegen Sie im Raum steht
Mahnung, Inkassoschreiben, Rechnung über etwas, das Sie nie bestellt haben, Vertrag, den Sie nicht loswerden: Dafür ist das Meldeformular gebaut. Legen Sie das Schreiben als Foto bei — je genauer die Meldung, desto brauchbarer die Auswertung.
Wir lesen jede Meldung
Eine Vorsortierung bereitet den Vorgang auf. Gelesen wird er von einem Menschen, nicht von einem Programm.
Bestätigung per E-Mail
Mit Vorgangsnummer, unter der die Sache geführt wird.
Häufungen werden öffentlich
Damit andere gewarnt sind — ohne Ihren Namen und ohne Ihre Unterlagen.
Häufige Fragen
- Was kostet eine Meldung?
- Nichts. Das Melden ist kostenfrei und verpflichtet zu nichts. Wir verlangen weder jetzt noch später Geld von Ihnen.
- Ist eine Meldung bei Ihnen eine Anzeige oder eine Beschwerde bei einer Behörde?
- Nein. Wir sind keine Behörde und leiten Meldungen auch nicht automatisch an eine weiter. Wenn Sie eine Aufsichtsbehörde einschalten wollen, tun Sie das bitte unmittelbar dort — die Übersicht der Anlaufstellen nennt die zuständigen Stellen.
- Erscheint mein Name irgendwo?
- Nein. Veröffentlicht werden Muster und Häufungen, nie Ihr Name, Ihre Anschrift oder Ihre Unterlagen. Ihre Angaben bleiben bei uns.
- Muss ich in Sachsen wohnen?
- Nein. Der Zuschnitt der Inhalte ist sächsisch, das Meldeformular steht allen offen. Bei den Anlaufstellen sind allerdings die sächsischen genannt; wohnen Sie anderswo, ist dort die jeweilige Landesstelle zuständig.
- Vertreten Sie mich gegenüber dem Unternehmen?
- Nein. Diese Stelle nimmt Meldungen entgegen und wertet sie aus, sie führt keine Vertretung und erteilt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Wer anwaltliche Hilfe braucht, wendet sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.