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Verbraucherschutz SachsenMeldestelle für Verbraucherbeschwerden

Vorgang melden

Beschreiben Sie den Sachverhalt und fügen Sie das Schreiben bei. Der Vorgang wird gesichtet, ausgewertet und fließt in die Marktbeobachtung ein.

Diese Meldung ist keine Anzeige bei einer Behörde. Welche Stelle für Ihr Anliegen sonst zuständig sein könnte, sagt die Übersicht der Anlaufstellen.

  1. Eingang und Sichtung
  2. Bestätigung mit Vorgangsnummer
  3. Veröffentlichung bei Häufung

Angaben zum Vorgang

Notwendig sind allein E-Mail-Adresse und Einwilligung. Alles Weitere ist freiwillig und verbessert nur die Einordnung — im Zweifel lassen Sie ein Feld leer, statt zu raten.

Die Meldung ist kostenfrei und verpflichtet zu nichts. Eine Vertretung oder Rechtsberatung im Einzelfall ist damit nicht verbunden.

Ablauf nach dem Absenden

  1. 1. Eingang und SichtungJede Meldung wird gesichtet. Ein vorgeschalteter Schritt erkennt Doppeleinreichungen und ordnet nach Dringlichkeit; die Bewertung selbst nimmt ein Mensch vor.
  2. 2. Bestätigung mit VorgangsnummerUnmittelbar nach dem Absenden versandt, unter dieser Nummer wird die Sache geführt.
  3. 3. Veröffentlichung bei HäufungZeichnet sich zu einem Anbieter eine Häufung ab, wird sie öffentlich gemacht — ohne Namen, Anschrift oder Unterlagen der Meldenden.